Das Verbot von Hunderennen auf Asphalt

Das Verbot von Hunderennen auf Asphalt

Das Österreichische Tierschutzgesetz aus 2005  und die 2. Tierhalteverordnung Regeln ja schon seit Erscheinen auch einige Belange des Hundesports. Unter anderem ist dabei auch folgende Gesetzesstelle zu beachten:

Verbot der Tierquälerei
§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer
6. Hunderennen auf Asphalt oder anderen harten Bodenbelägen veranstaltet;

Dazu: TSchG-2005 in der Fassung_vom_09.11.2015

Die Paragrafen § 5 Abs 1 und § 5 Abs 2 Punkt 6 sollten eigentlich jedem verantwortungsbewussten Hundesportler klar sein. Sollten! Tut es aber nicht! Jedes Jahr finden in Österreich diverse Hunderennen (Nicht nur Schlittenhunderennen, denn dieser Gesetzestext bezieht sich auf ALLE Hunderennen) statt, bei denen auf diese Vorschrift einfach gepfiffen wird. Das ist nicht nur traurig, sondern auch eine bewusste Schädigung der Hunde! Es ist schon klar, dass manche Rennorte zwar für viele anziehend erscheinen, aber wenn die Veranstalter es nicht schaffen, asphaltfreie Trails bereit zu stellen, dann darf dort eben kein Rennen statt finden! Es ist dabei auch egal, ob die Asphaltstücke nun 5m, 50m oder 500m sind! Es ist generell verboten! Und so wie manche selbsternannte “Gesetzesexperten” zur Beruhigung der Teilnehmer hinausposaunen, dass es egal sei wenn man auf Asphalt fahre wenn die zuständige Behörde das Rennen genehmigt hat: Das ist BULLSHIT! Die Behörde schaut sich keine Strecke und keinen Trail an! Die Behörde geht grundsätzlich davon aus, dass sich der Veranstalter zwingend an bestehende Gesetzestexte hält! Man reicht ja auch keinen Trail zur Genehmigung ein, sondern nur die Veranstaltung selbst.

Was noch schlimmer ist als die Asphaltstrecken auf den diversen Rennen und auch Trainingslagern: Privat wird sich genau NICHTS um dieses Gesetz geschert. Auch klar, weil es ja kein Rennen ist, werden nun die meisten sagen. Das stimmt schon, aber auch hier sollte wieder die Verantwortung über die Hunde ins Spiel kommen! Man kann doch nicht ernsthaft wollen, dass die Tiere auf Asphalt unbedingt geschädigt werden, oder? Sind machen ihre Hunde wirklich so derart egal? Oder ist es die berüchtigte Vorbildwirkung der “Supermusher” die das auch machen, und auch keine Hunde mit Schäden haben? (Was sich hinter den goldglänzenden “Fassaden” aber oft abspielt entzieht sich Eurer Kenntnis!)

Nun, dann fragen wir uns, warum die meisten Hunde auf Rennen nicht wirklich alt sind und vorher bedingt durch Schäden am Bewegungsapparat aus dem Sportgeschehen genommen werden! Die lebenslange und oft viel zu früh beginnende Zugarbeit alleine kanns nicht sein.

Bevor Ihr also das nächste Mal Eure Hunde – egal vor welchem Sportgerät – anspannt und sie über den Asphalt laufen lasst, schaltet Euer Hirn ein und schiebt bis zum Ende des harten Asphaltbelages! Dazu müsst Ihr allerdings auch Eure eigene Faulheit überwinden! Wenn Ihr auf einem Rennen seid, und der Veranstalter Asphaltabschnitte am Trail hat, dann besteht darauf, dass dieser zum Wohl Eurer Hunde, rausgenommen werden, und der Trail eben anders gelegt werden muss! Eure Hunde werden Euch es in den Jahren danken!

VRSÖ, 21.08.2016

 

 

Interessante Fragestellung, die wir aufgrund dieses Artikels via Facebook erhalten haben:

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Nun wäre der Gesetzgeber dazu aufgefordert, zu definieren was für ihn “andere harte Bodenbeläge” sind. Doch wie in Österreich und den gesetzgebenden Stellen üblich, bleibt diese schwammige Bezeichnung sicher wieder für die “Auslegung im Bedarfsfall”, sprich bei Kontrollen von Rennen vor Ort.

 

Anmerkung 6.11.2016: Interessant, dass sich partout ein paar Ausnahmen in Österreich NICHT an das Gesetz halten wollen, und sich auch nicht daran gehalten haben. Bei zwei Rennen in NÖ wurde wieder auf Asphalt gefahren, trotz gesetzlichen Verbotes. Wir sind nicht dazu da, dies nun an die Behörden weiter zu leiten, jedoch appellieren wir an jene Hundesportler die es mit dem Tierschutz wirklich ernst nehmen und nicht nur heiße Luft rausblasen wenn sie reden, bei solchen Rennen die Teilnahme so lange zu verweigern, bis die Veranstalter die Asphaltstrecken entfernt und den Trail anders gelegt haben. Alles andere ist eine reine Farce sowie Heuchlerei und zeugt davon dass – wenn es um Stockerlplatz und Altmetall geht – das Wohl der Hunde hintenan gestellt wird und Gesetze einfach ignoriert werden. Das wird irgendwann unweigerlich zu noch schärferen Gesetzen führen und dann schreien wieder alle auf und fragen sich warum  …